Ziele und Zweck des BÜV sind:
- Die Förderung der Qualität der Planung und Ausführung im ganzheitlichen Sinne unter Berücksichtigung der Allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz.
- Die fachkompetente Überwachung, Prüfung und Beurteilung von Bauleistungen als unabhängige Dienstleistung für private Bauherren und Bauverwaltungen im Sinne von Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Umweltverträglichkeit.
- Die Betreuung und politische Repräsentation der Verbandsmitglieder, deren bautechnische Prüfungen gesetzlich nicht geregelt sind.
- Die Herstellung und Pflege des Kontaktes zu öffentlichen Dienststellen, um diese als Fachverband bei der Entwicklung des bautechnischen Prüfwesens und technischer sowie rechtlicher Regularien beraten und
- an der Erarbeitung und Fortschreibung technischer Regelwerke und Normen beteiligt werden zu können.
- Die Förderung der Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder sowie des Erfahrungsaustauschs untereinander.
- Die Durchführung einer Öffentlichkeitsarbeit Schwerpunkt einer sowohl nach innen als auch nach außen gerichteten Information und Kommunikation, der förmlichen und informellen Anerkennung seiner Mitglieder sowie der öffentlichen Darstellung ihrer Fachkompetenz.
- Die Akkreditierung der Personenzertifizierung der eigenen Mitglieder